Niedersachsen | Leinenpflicht während der Brut- & Setzzeit

Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere und Vögel vom 1. April bis 15. Juli

Leinenpflicht in Niedersachsen. Bild: Hund an der Leine

Pressetext. Leinenpflicht in Niedersachsen.

Am 1. April beginnt gemäß § 33 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Die Regelung bedeutet, dass in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Lediglich Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, der Bundespolizei oder dem Zoll als Diensthunde eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind, sind davon ausgenommen.

Eine strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen. Aus Unkenntnis halten sich die Hundehalter, bzw. die Hundeführer nicht an diese Regelungen und nehmen unnötige Störungen der wildlebenden Tiere in Kauf, dies gilt es zu minimieren oder besser zu verhindern.

Deswegen können Hundehalter, deren Tiere streunen, wildern oder in der Brut- und Setzzeit nicht angeleint sind, von der Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Leinenpflicht in Niedersachsen - Das müssen Hundehalter in Niedersachsen beachten!