Wanna | Bebauungsplan Nr. 26 „Seegern II“; Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Für den im nachstehenden Übersichtsplan durch gestrichelte Umrandung dargestellten Planbereich stellt die Gemeinde Wanna den Bebauungsplan Nr. 26 „Seegern II“ auf. Wesentlicher Zweck der Planung ist die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten sowie von Flächen für die erforderliche Erschließung und Regenrückhaltung, um der anhaltenden Nachfrage an Wohngrundstücken nachzukommen. Der Planbereich grenzt im Süden an die Landesstraße (L 118) sowie im Norden an den Kirchweg.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 mit dem Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht und Anlage sowie der Entwurf der Abwägung gem. § 3(1) und § 4(1) BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Verfügung gestellt. 

Die öffentliche Auslegung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Folgende umweltbezogene Erkenntnisse liegen vor: 

  • Ausführungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen in der Begründung und dem Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 26 „Seegern II“.

  • Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplans „Seegern II“ (Fachgutachten)

  • Abwägungsrelevante Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen archäologische Denkmalpflege, Krisenmanagement & Umweltmedizin (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, Schallimmissionen, Wohnbedürfnisse, Bewohnerstrukturen, kostensparendes Bauen, Bevölkerungsentwicklung), Inklusion, Wasserwirtschaft und -versorgung, Baudenkmalpflege, Naturschutz, Eingriffsregelung, Regionalplanung, Boden, Versorgungsleitungen, Straßenbau und Verkehr (Einmündung in die Landesstraße 118), Luftverkehr, Glasfaser.

Die Entwurfsunterlagen nebst Fachgutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 08. April 2025 bis einschließlich 14. Mai 2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und sind im Internet unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de/aktuelles-service/bekanntmachungen.html sowie unter www.wanna.de/news/index.php?rubrik=1einsehbar und können außerdem über das Niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Innerhalb dieser Frist können die Planunterlagen während der Öffnungszeiten im Fachbereich Planen – Bauen – Umwelt, Hauptstraße 40 in 21755 Ihlienworth eingesehen werden. Die den textlichen Festsetzungen zugrunde liegende und genannte DIN-Norm liegt ebenfalls im Fachbereich Planen-Bauen-Umwelt aus. Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Auslegungszeit schriftlich möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse: kerstin.stueven@land.hadeln.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Wanna, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf, übermittelt werden oder zur Niederschrift gebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Wanna den 29.03.2025

Der Gemeindedirektor
Sönke Westphal 

Datenschutzgrundverordnung
Abwägung
Begründung
Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung
B-Plan Seegern