Seit Anfang Oktober 2025: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen!

Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen

Seit dem 5. Oktober 2025 wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben für Überweisungen automatisch geprüft, ob der angegebene Empfänger und die IBAN zusammengehören. 

Bei Zahlungen an die Samtgemeinde Land Hadeln und deren Mitgliedsgemeinden Belum, Bülkau, Cadenberge, Ihlienworth, Neuenkirchen, Neuhaus, Nordleda, Oberndorf, Odisheim, Osterbruch, Otterndorf, Steinau, Wanna und Wingst ist daher zwingend “Samtgemeinde Land Hadeln” als Empfänger anzugeben, um einen reibungslosen Zahlungslauf gewährleisten zu können.

Bitte beachten Sie die neuen Vorgaben für einen reibungslosen Zahlungsverkehr. Danke. 

Bei laufenden und wiederkehrenden Steuern und Abgaben lt. Steuerbescheid haben Sie die Möglichkeit das SEPA-Lastschriftverfahren in Betracht zu ziehen: Hier können Sie am Verfahren teilnehmen!