Gemeinsame Bekanntmachung Bebauungsplanes Nr. 6.7 „Bargkamp-Ost“ der Gemeinde Wingst und 11. Änderung des Teilflächennutzungsplanes

(zum Flächennutzungsplan 2006 der SG Am Dobrock) | Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Wingst führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.7 „Bargkamp-Ost“ durch. Vorrangiges Ziel dieser Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen für die Eigenbedarfsentwicklung und einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr im Ortsteil Bargkamp östlich der Kreisstraße 21. Parallel hierzu führt die Samtgemeinde Land Hadeln die 11. Änderung des Teilflächennutzungsplanes (zum Flächennutzungsplan 2006 der ehemaligen SG Am Dobrock) durch. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 6.7 und der 11. Flächennutzungsplanänderung sind identisch und im nachfolgenden Übersichtsplan durch schwarz gestrichelte Umrandung dargestellt.

Die Entwürfe der 11. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 6.7 „Bargkamp-Ost“, die Begründungen hierzu einschließlich der Umweltberichte und Fachgutachten sowie die wesentlichen, zu beiden Verfahren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sind gemäß 3 Absatz 2 BauGB vom 03.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025 im Internet unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de (Aktuelles & Service) einsehbar. Weiterhin liegen die Planunterlagen innerhalb dieser Frist zu den Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr, Di. und Do. von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) im Bauamt der Samtgemeinde Land Hadeln, Fachbereich 3, Planen-Bauen-Umwelt, Zimmer 4, Hauptstr. 40, 21775 Ihlienworth zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem können die Planunterlagen über das Niedersächsische UVP-Portal unter uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Umweltberichte mit einer Bestandsbeschreibung mit den Vorbelastungen und den zu erwartenden Umweltauswirkungen, einer Prognose und Kompensationsbilanzierung sowie Aussagen zum Artenschutz, zu den Waldbelangen, zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen, zu Kompensationsmaßnahmen und zu den Schutzgütern Mensch, Klima/Luft, Boden, Wasser, Landschaft, Fläche und Kultur sowie Karten mit Darstellung der  Biotoptypen und Nutzungsstrukturen, eine Potenzialabschätzung für Fledermäuse, Avifauna, Reptilien und Amphibien einschließlich eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, sowie umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Abwasserbeseitigung, Starkregenvorsorge, Oberflächenentwässerung, Einfriedungen, Wallhecken, Kompensationsmaßnahmen, Erhalt von Bäumen und Sträuchern, Raumordnung, Klimaschutz- und -anpassung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planentwürfen bei der Samtgemeinde Land Hadeln und der Gemeinde Wingst abgegeben werden. Sie sind vorrangig auf elektronischem Weg an die E-Mailadresse joerg.jungclaus@land.hadeln.de zu übermitteln. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Otterndorf / Wingst, 25. Oktober 2025

Samtgemeinde Land Hadeln
Der Samtgemeindebürgermeister
Frank Thielebeule

Gemeinde Wingst
Der Bürgermeister
Patrick Pawlowski

 

Stellungnahmen 11. FNP
Umweltbericht 11. FNP
Planzeichnung 11. FNP
Begründung 11. FNP

Gutachten Artenschutz
Begründung Bebauungsplan Nr. 6.7 "Bargkamp-Ost"
Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 6.7 "Bargkamp-Ost"
Stellungnahme und Abwägung Bebauungsplan Nr. 6.7 "Bargkamp-Ost"
Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 6.7 "Bargkamp-Ost"
Anlage Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 6.7 “Bargkamp-Ost”
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