Neuenkirchen | Ankündigung der Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindestraße „Steenhooperweg“ (Brüninghemm)

Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, eine Teilstrecke der Gemeindestraße „Steenhooperweg“ (Brüninghemm) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.

Die Teilstrecke beginnt an der westl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 23/1 der Flur 18 (Brüninghemm 27) und endet an der östl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 48 der Flur 18. Die Länge beträgt ca. 85 m. 

Die Einziehung ist beabsichtigt, da diese Teilstrecke für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr hat. Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes hiermit bekanntgegeben. 

Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecke kann während der Öffnungszeiten im Bauamt, Fachbereich 3 Planen-Bauen-Umwelt, Hauptstraße 40 in 21775 Ihlienworth oder im Internet unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de/aktuelles-service/ bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Die Bürgermeisterin

Diers  

 

Neuenkirchen | Ankündigung der Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindestraße „Steenhooperweg“ (Brüninghemm) | Lageplan 1

Neuenkirchen | Ankündigung der Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindestraße „Steenhooperweg“ (Brüninghemm) | Lageplan 2