Die braune Biotonne für Bioabfall

Die Biotonne ist da!

Bioabfälle werden vom Restmüll getrennt gesammelt und zu Kompost verwertet. In einem zweiten Schritt ist auch die Gewinnung von Energie in einer Vergärungsanlage vorgesehen. Die Biotonne wird das ganze Jahr über 14-täglich geleert. Sollten Sie einen Befreiungsantrag stellen wollen, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Cuxhaven.

Private Haushalte und Gewerbetreibende

Private Haushalte müssen die Bioabfalltonne grundsätzlich nutzen. Das gilt auch für Gewerbetreibende, die nach ihrem letzten Gebührenbescheid zusammen mit ihrem privaten Haushalt beim Restmüll veranlagt sind. Für alle anderen Gewerbetreibenden, die eine Gewerbeabfall-Restmülltonne haben, ist die Nutzung der Biotonne freiwillig. Die unterschiedlichen Gebührensätze sind nach neuer Rechtsprechung kalkuliert worden.
Als Vermieter/in setzen Sie sich bitte mit Ihren Mietern in Verbindung, um die jeweils geeignete(n) Tonnengröße(n) für die Haushalte zu ermitteln.

Was kostet die Biotonne?

Größe der Biotonne

Private Haushalte

Gewerbebetriebe

pro Jahr pro Jahr
60 Liter 42,48 € 72,00 €
80 Liter 56,64 € 96,00 €
120 Liter 84,96 € 144,00 €
240 Liter 169,92 € 288,00 €

 

Wie groß sollte die Biotonne gewählt werden?

Bisher sind im Restmüll durchschnittlich 40 % Bioabfälle enthalten. Davon gehört ein Großteil zukünftig in die Biotonne. Die Tonnen werden in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter ausgeliefert. Unter diesen Größen können Sie frei wählen. Ein Mindestvolumen wie beim Restmüll wird nicht zur Bedingung gemacht. Eine zusätzliche Grundgebühr wird nicht erhoben.
Die Tonnengröße sollte aber nicht zu klein gewählt werden. Bitte bedenken Sie, dass über die Biotonne auch organische Gartenabfälle entsorgt werden können. Sogar für diejenigen, die ihren Bioabfall selbst kompostieren, kann eine Biotonne bei einem großen Garten deshalb sinnvoll sein, zumal die Grünabfallsammlung im Herbst in diesem Jahr zum letzten Mal stattfinden wird.

Was gehört in die Biotonne? Und was passiert mit dem Abfall?

Bisher landeten organische Abfälle (vor allem Küchenabfälle) häufig im Restmüll, wo diese allerdings nicht hingehören. Aus Bioabfall können Komposte für die Landwirtschaft oder den Gartenbau gewonnen werden. Bioabfälle sind außerdem hervorragende „Nahrung“ für Biogasanlagen. Um diese hochwertige stoffliche oder energetische Verwertung zu erreichen, müssen Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Deshalb führt der Landkreis Cuxhaven ab 2021 die Biotonne ein, denn bereits seit dem 1. Januar 2015 gibt es die grundsätzliche Pflicht zur Getrennthaltung von Bioabfällen.

Was genau gehört in die Biotonne?

Küchenabfälle:

  • Obst- und Gemüseabfälle (auch Schalen von Zitrusfrüchten)
  • Fisch-, Wurst- und Fleischreste
  • Brot- und Gebäckreste
  • Eierschalen
  • Kaffee- und Teefilter
     

Gartenabfälle in kleinen Mengen:

  • Laub, Stroh, kleine Zweige
  • Grasschnitt, Unkraut
  • Sägemehl von unbehandeltem Holz
  • Schnittblumen, Topfpflanzen

Außerdem:

  • Papiertüten zum Sammeln des Biomülls
  • Zeitungspapier zum Einwickeln des Biomülls
  • Küchenpapier oder Eierkartons als Strukturmaterial

Obst- und Gemüsereste, Kaffee- und Teesatz mit Papierfilter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Brot- und Backwarenreste, Milchprodukte, Wurst- und Käsereste, Nussschalen, Küchenkrepp und alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung. Auch die festen – manchmal chemisch behandelten – Schalen von Zitrusfrüchten dürfen in die Biotonne, ebenso wie Naturrinde vom Käse.
Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel müssen aus der Verpackung genommen werden. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen muss, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen.
Aus dem Garten wird vom ersten Moos im Frühjahr über Pflanzenreste, Rasen- und Heckenschnitt und Wildkräuter des Sommers bis hin zum herbstlichen Ast- und Strauchschnitt, Fallobst und Laub alles in der Biotonne verschwinden. Auch Federn und Haare sowie Topfblumen und Blumensträuße dürfen in die neue Tonne.

Was darf nicht in die Biotonne?

Die Tonne wird nicht geleert, wenn sich Störstoffe darin befinden. Störstoffe sind: Verpackungen mit oder ohne Inhalt, Grillkohle, Asche und Zigarettenreste, Fäkalien von Mensch und Tier, Windeln, Tierkadaver, Bau- und Renovierungsabfälle, Metalle, Textilien, Kaffeekapseln, Restmüll
Störstoffe sind zudem jede Art von Plastik, ausdrücklich auch solche, die als kompostierbar bezeichnet werden (sogenannte Biokunststoffe), diese zersetzen sich nur unter Laborbedingungen optimal und bleiben sonst als Plastikfetzen erhalten. Es darf KEIN PLASTIK in die Biotonne. Dies gilt auch für Teebeutel aus Plastik, Kaffeekapseln aus Metall oder Plastik und beispielsweise Gummibänder vom Blumenstrauß.
Ebenfalls nicht erlaubt sind, wegen der eingesetzten Verfahren in den Verwertungsanlagen, rohe Fleisch- und Fischreste sowie Knochen und Gräten da bei der Kompostierung dieser giftige Gase entstehen können. Auch Speiseöle und –fette gehören wie bisher in die Restmülltonne.

  • Verpackungen, z. B. Milch- und Safttüten, Kunststoffe aller Art, Glas, Blech
  • Altpapier, z. B. Kataloge, Prospekte, Illustrierte, Kartonagen
  • Problemabfälle, z. B. Medikamente, Öl- und Farbreste, Spritz- und Düngemittelreste, Batterien, Chemikalien, Säuren, Laugen
  • Restmüll, z. B. Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Asche und Ruß, Zigarettenstummel, Windeln, Damenbinden
Richtiges Befüllen

Das richtige Befüllen der Biotonne hilft unangenehmen Gerüchen und Verschmutzungen des Gefäßes vorzubeugen. Vor dem ersten Befüllen und nach jeder Leerung der Biotonne ist es sinnvoll, den Boden mit zerknülltem Zeitungspapier auszulegen. Dieses bindet überschüssige Feuchtigkeit und vermindert Anhaftungen. Beim Einfüllen der Bioabfälle darf weder gepresst noch gestopft werden. Die Verdichtung des Materials begünstigt Fäulnisprozesse, was zu unangenehmen Gerüchen führt. Ein lockeres Befüllen und Beeinflussung der Feuchtigkeit durch Auswahl geeigneter Bioabfälle und/oder Einwickeln von feuchten Bioabfällen in Zeitungspapier sorgt in der Biotonne für ein gutes 'Raumklima'.

Materialien tierischen Ursprungs sind bevorzugte Stoffe zur Eiablage von Fliegen. Heikle Abfälle sollten daher in Zeitungspapier eingewickelt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass der Deckel der Biotonne immer so geschlossen ist, dass Fliegen nicht in das Behälterinnere gelangen können.
Rasenschnitt sollte vor Einfüllen in die Biotonne antrocknen. Die hohe Feuchtigkeit und die dichte Lagerung von frischem Rasenschnitt begünstigen ansonsten Fäulnisprozesse mit starker Geruchsentwicklung. Es geht also darum ein möglichst trockenes, lockeres Gemisch in der Biotonne sammeln.
Die langjährige Erfahrung anderer Landkreise hat gezeigt, dass mit etwas Achtsamkeit, kaum Probleme durch die Biotonne entstehen.

Tonnentauschgebühr

Das Aufstellen, Tauschen und Abziehen von Tonnen verursacht enorme Kosten. Deshalb wird für einen vom Benutzer gewünschten Tonnentausch der Biotonne oder der Restmülltonne ab dem Jahr 2023 eine Gebühr von 20,20 € erhoben. Das erstmalige Aufstellen der Biotonne ist natürlich kostenlos. Den Tausch auf eine andere Tonnengröße beim Restmüll veranlassen Sie bitte wie gewohnt bei Ihrer Gemeinde. Die Abfallwirtschaft empfiehlt die Verlängerung des Leerungsintervalls.

Gemeinsame Veranlagung

Diese Möglichkeit für benachbarte Haushalte auf demselben oder unmittelbar angrenzenden Grundstück gibt es schon beim Restmüll und kommt auch beim Bioabfall zur Anwendung. Das ist sicher für kleinere Haushalte sehr interessant. Bitte einigen Sie sich auf einen Ansprechpartner. Nur der Ansprechpartner muss die Biotonnen-Bestellkarte absenden.

Wo können Sie Hilfe bekommen?

Unter www.landkreis-cuxhaven.de finden Sie Informationen zum Bioabfall.

Bei Fragen zur Veranlagung wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Land Hadeln, siehe unten.

Für die Beantwortung von allgemeinen Fragen zur Biotonne, wie der Gebührenstruktur, Rechtsfragen, dem Umgang mit Bioabfällen und der Biotonne, steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven gerne zur Verfügung. Am besten schicken Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff „Biotonne“ an abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 04721 66 -2525 / -2553 / -2606.