Wesentliche Änderungen durch die Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015

Die Meldebehörde der Samtgemeinde Land Hadeln informiert!

Wappen der Samtgemeinde Land Hadeln

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Meldebehörde der Samtgemeinde Land Hadeln möchte Sie über die Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 und die damit verbundenen wesentlichen Änderungen informieren.

  • Jede An-, Um- oder Abmeldung ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zuzug vorzunehmen (bisher lautete die Frist in Niedersachsen auf 1 Woche). Das gleiche gilt für Abmeldungen ins Ausland sowie die Abmeldung von Nebenwohnungen.
     
  • Zudem ist bei jeder An-, Ab- oder Ummeldung eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich (PDF). Dieser hat die Bestätigung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und dem Anmeldenden auszuhändigen.
  • Bei der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren gibt es eine Vielzahl von Änderungen. Sollten Sie dazu Informationen wünschen, melden Sie sich bitte im Bürgerbüro unter 04751-919 035 oder 04755-912 334.

  • Gebührenänderungen stellen sich zukünftig wie folgt dar:
    - Bei Meldebescheinigungen wird in 2 Bescheinigungsarten unterteilt. Die Gebühren für einfache Bescheinigungen  bleiben bei 7,50€. Eine erweiterte Meldebescheinigung (mit früheren Anschriften und Familienstand) kostet 9,00€.
    - Melderegisterauskünfte für private Zwecke werden mit 9,00€ Gebühren belegt (bspw. Suche nach Freunden oder Familienmitgliedern). Werden Auskünfte für gewerbliche Zwecke benötigt (wenn Forderungen geltend gemacht werden sollen), erteilt die Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft gegen eine Gebühr von 12,00€ (sollten gleichzeitig mehrere Anfragen gestellt worden sein, verringert sich die Gebühr ab der zweiten Anfrage auf die Hälfte i. H. v. 6,00€). Die Gebühr für die Erteilung von erweiterten Melderegisterauskünften beträgt zukünftig mind. 20,00€
  • Die auskunftsersuchende Person oder Stelle hat zu erklären, dass die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden.

Weiterhin ist der Zweck der Anfrage stets anzugeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es verboten ist, Daten aus einer Melderegisterauskunft ohne Angabe eines Zweckes gewerblich zu verwenden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung unter Tel. 04751-919-035/041

Mit freundlichem Gruß
Ihr Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln

Info & Vordrucke
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19des Bundesmeldegesetzes (BMG)