Liegt noch der alte Führerschein (grau oder rosafarben) vor, ist dieser in einen EU-Kartenführerschein unter Einhaltung gesetzlicher Umtauschfristen umzutauschen.
Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), besteht für Sie die Verpflichtung, diesen Führerschein in ein neues EU-einheitliches Dokument umzutauschen. Aber keine Eile mit dem Umtausch Ihres Führerscheins in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein. Dieser Umtausch muss nicht „von heute auf morgen“ vorgenommen werden. Die Fristen, bis zu denen der Umtausch spätestens abgewickelt werden muss, umfassen einen Zeitraum vom 19. Januar 2022 bis zum 19. Januar 2033 – je nach Ihrem Geburtsdatum beziehungsweise Ausstellungsdatum Ihres jetzigen Führerscheins.
Die EU-Kartenführerscheine ohne Befristung müssen bis zu folgenden Daten umgestellt sein:
- Ausstellungsjahr: 1999 bis 2001 – Umtauschfrist: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr: 2002 bis 2004 – Umtauschfrist: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr: 2005 bis 2007 – Umtauschfrist: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr: 2008 – Umtauschfrist: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr: 2009 – Umtauschfrist: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr: 2010 – Umtauschfrist: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr: 2011 – Umtauschfrist: 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr: 2012 bis 18. Januar 2013 – Umtauschfrist: 19. Januar 2033
Führerscheininhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Es ist ausreichend Zeit für eine Umstellung.
Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Um einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen zu können, werden lediglich ein gültiger Personalausweis, der alte Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,40 € ist vor Ort zu entrichten. EC-Kartenzahlung ist erwünscht.
Ein Termin für die Beantragung ist nicht notwendig und kann während der Öffnungszeiten der Bürgerbüros in Cadenberge, Ihlienworth oder Otterndorf erfolgen.
Hier finden Sie eine Auflistung der von Ihnen mitzubringenden Unterlagen.
Den für den Umtausch notwendigen Antragsvordruck können Sie gerne – bereits ausgefüllt – zu Ihrem Termin mitbringen.