Grundsteuerreform in Niedersachsen - am 01.07.2022 geht es los

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Im vergangenen Jahr wurde das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Notwendig ist die Neuregelung, um eine gerechte Besteuerung der Grundstücke zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Denn die Belastungsverteilung ist im Laufe der Zeit unzutreffend geworden. Gleichwohl wird es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger für den Einzelnen sein.

Zur Umsetzung ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, ab dem 01.07.2022 eine Erklärung zu seinem Grundstück gegenüber seinem Finanzamt abzugeben.

Elektronische Erklärungsabgabe:
Die Erklärung besteht aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Ab dem 01.07.2022 können sie elektronisch über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de“ schnell und bequem eingetragen und übermittelt werden.
Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z.B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.
Ist eine/r Ihrer Angehörigen (u. a. Ehegatte, Kinder, Enkelkinder) im Besitz eines Benutzerkontos bei „Mein ELSTER‟ und beauftragen Sie diese/diesen mit der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung, ist das nach § 6 Abs. 2 StBerG i.V.m. § 15 AO zulässig, sofern die Unterstützung unentgeltlich erfolgt.

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die Finanzverwaltung wird den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken zuvor im Mai/Juni 2022 im Informationsschreiben das jeweilige Aktenzeichen sowie Erläuterungen an die Hand geben. Dazu zählen auch Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie nur überprüfen. Auch der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online abzulesen sind. Bis zum 31.10.2022 sind die Erklärungen abzugeben. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger ihren Anteil an der Neubewertung ihres Grundstückes geleistet. Den Rest erledigt die Verwaltung.

Im Anschluss wird ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lässt sich der Lage-Faktor für jeden nachvollziehen.

Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg ist. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Kinder können damit beispielsweise für ihre Eltern die Erklärung elektronisch abgeben. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.

Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.

Hintergrund:
Die Grundsteuer hat für die kommunalen Haushalte eine enorme Bedeutung. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt die Grundsteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen dar. Allein in Niedersachsen belief sich das Grundsteueraufkommen im Jahr 2020 auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, bundesweit auf rund 14 Milliarden Euro.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Aufkommen für die Kommunen zu sichern und die Neuregelungsfrist des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Dafür hat der Bund ein komplexes Modellentwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen.

Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten. Es vermeidet automatische Wertsteigerungen durch anwachsende Preise und verhindert damit eine schleichende Steuererhöhung.

Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell ist beim Flächen-Lage-Modell nur noch eine Hauptfeststellung für die ca. 3,5 Millionen zu bewertenden Grundstücke in Niedersachsen anstelle regelmäßiger weiterer Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus nötig. Nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt in allen Bundesländern das Bundesrecht, weswegen alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben ist.

Insgesamt bedeutet das eine erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten auf Seiten der Finanzverwaltung, aber auch eine erhebliche Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Über diesen Link Grundsteuerreform in Niedersachsen erhalten Sie weitere Informationen über den aktuellen Sachstand.

Hotline des Finanzamtes Cuxhaven zu den Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 08-12 Uhr | Dienstag: 14-17 Uhr
Tel. 04721-563320

 

Links:
Grundsteuer-Viewer - pdf-Datei
Grundsteuer-Viewer - Link zur externen Seite
Grundsteuerreform in Niedersachsen - Link zur externen Seite
Wissenswertes zur Grundsteuerreform - Link zur externen Seite
Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - Link zur externen Seite
Erklärung zur Grundsteuerreform in ELSTER - Link zu YouTube
Informationspaket für Bürgerinnen und Bürger zu Sinn und Zweck der Grundsteuer und über Hintergründe der Grundsteuerreform