Otterndorf | Öffentliche Bekanntmachung - Widmung von Gemeindestraßen

Die nachfolgend aufgeführten in der Stadt Otterndorf gelegenen Gehwege und Plätze werden gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. Seite 359) in der zurzeit gültigen Fassung als Gehweg und Plätze für den öffentlichen Verkehr gewidmet und auf Dauer für den Gemeingebrauch bereit gestellt.

Am Kirchplatz / Cuxhavener Straße - Gehweg | Bild: LGLN

Die Widmung erfolgt mit sofortiger Wirkung, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Es erfolgt die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Otterndorf.

Wesermünder Straße - Gehweg
Flurstücke 104/8, 104/10, 32/31, 32/28 und 32/58 teilweise der Flur 24, 21/1 teilweise der Flur 20
Anfangspunkt: südl. der Bahnlinie, an der nördlichen Grenze zum Flurstück  37/1 der Flur 20
Endpunkt: Abzweigung in die Raiffeisenstraße, Flurstück  32/58 der Flur 24 Lage: Gehweg an der Kreisstraße 70,  Wesermünder Straße
Länge: 600 m

Cuxhavener Straße - Gehweg
Anfangspunkt: Cuxhavener Straße / Am Großen Specken, östliche Grenze des Flurstückes 134/10 der Flur 21
Endpunkt: Bahnübergang Cuxhavener Straße / Abzweigung An der Bahn, Flurstück  20/40 der Flur 20
Lage: Gehwege an der Kreisstraße 70, Cuxhavener Straße
Länge: 386 m südlich der Cuxhavener Straße
Länge: 724 m nördlich der Cuxhavener Straße

Stader Straße / Marktstraße - Gehweg
Anfangspunkt: Abzweigung Liebesweg / Marktstraße, Höhe der westl. Grundstücksgrenzen der Flurstücke  26/8  und 26/12 der Flur 8                           
Endpunkt: Abzweigung Ahornweg, östliche Grenze des Flurstückes 133/48 der Flur 5
Lage: Gehwege an der Stader Straße und teilweise Marktstraße
Länge: 807 m südlich der Straße
Länge: 1.024 m nördlich der Straße

Scholienstraße - Gehweg
Anfangspunkt: Abzweigung Marktstraße/Stader Straße, Flurstück 183/25 der Flur 8
Endpunkt: Ende des Gehweges, Flurstück 1 der Flur 41
Lage: Gehwege an der Scholienstraße  
Länge: 697 m westlich der Straße
Länge: 702 m östlich der Straße

Große Ortstraße - Gehweg
Anfangspunkt: Abzweigung Cuxhavener Straße (Kreisel), Flurstück  131/10 der Flur 21
Endpunkt: Einmündung in den Kreuzungsbereich Sophienweg, Flurstück 18/1 der Flur 20
Lage: Gehwege an der Großen Ortstraße
Länge: beidseitig je 372 m

Große Ortstraße / Müggendorfer Straße - Gehweg
Anfangspunkt: Kreuzungsbereich Sophienweg, Flurstück 18/5 der Flur 20 und 27/6 der Flur 29
Endpunkt: Höhe westl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 42/65 der Flur 29 sowie Einmündung in die Finkenstraße, Höhe westl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 59/11 der Flur 29
Länge: 697 m südlich der Straße
Länge: 428 m nördlich der  Straße

Bahnhofstraße - Gehweg
Anfangspunkt: Abzweigung der Cuxhavener Straße, Höhe nördl. Grundstücksgrenzen der Flurstücke 10/48 und 11/19 der Flur 20
Endpunkt: Bahnübergang, Höhe südl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 11/12 der Flur 20
Länge: 165 m östl. der Bahnhofstraße
Länge: 137 m westl. der Bahnhofstraße

Marktstraße / Reichenstraße - Gehwege und Plätze
Anfangspunkt: Abzweigung Marktstraße / Liebesweg, Höhe westl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 26/12 der Flur 8
Endpunkt: Abzweigung Schleusenstraße, westl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 256/19 der Flur 22 und Abzweigung Himmelreich, Höhe östl. Grenze des Flurstückes 350 der Flur 22.
Länge Gehweg: 320 m nördlich der Straße
Länge Gehweg: 347 m südlich der Straße
Die Widmung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2011.

Am Kirchplatz / Cuxhavener Straße - Gehwege und Plätze
Anfangspunkt: Abzweigung Schleusenstraße, östl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 277/4 der Flur 22 und Abzweigung Himmelreich, nördl. Grundstücksgrenze des Flurstückes 41/5 der Flur 21
Endpunkt: Medembrücke, westl. Grundstücksgrenzen der Flurstücke 134/5 der Flur 21 und 29/7 der Flur 23
Länge Gehweg: 103 m nördlich der Straße
Länge Gehweg: 114 m südlich der Straße
Die Widmung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2011.

Die gewidmeten Gehwege und Plätze befinden sich in der Gemarkung Otterndorf.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Otterndorf.

Lagepläne mit den oben aufgeführten Gehwegen und Plätzen können zu den Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr, Di. und Do. von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) im Bauamt, Fachbereich 3.1 Planen-Bauen-Umwelt, Zimmer 4, Hauptstr. 40, 21775 Ihlienworth eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4 a, 21682 Stade schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.

Frank Thielebeule
Stadtdirektor