Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte Sie ganz herzlich im neuen Jahr 2023 willkommen heißen und Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit wünschen.
Nachstehend werden Ihnen, auch im Namen der Bürgermeister:innen unserer Mitgliedsgemeinden, erneut Informationen und Hinweise gegeben, die dazu beitragen können, dass sich die Grundstücke und die öffentlichen Anlagen unserer Samtgemeinde Land Hadeln in einem gepflegten Zustand präsentieren können und das nachbarliche Miteinander verträglich gestaltet.
- Grundsteuer – und Hundesteuerbescheide
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Jahresbeginn keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten. Die Grundsteuer- und Hundesteuerbescheide sind fortlaufend gültig. Solange sich keine Änderungen ergeben, behält der letzte zugesandte Steuerbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. - Änderungen bei Steuern und Abgaben
Der Landkreis Cuxhaven hat zum 01.01.2023 neue Abfallgebühren beschlossen. Bitte entnehmen Sie die neuen Gebühren den Grundabgabenbescheiden/dieser Tabelle. - Nutzung der Biotonne
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde die Biotonne im Landkreis Cuxhaven eingeführt. Bei der Biotonne kommt es besonders auf den Inhalt an. Die Tonne wird nicht geleert, wenn sich sogenannte „Störstoffe“ darin befinden. Info zur Biotonne
Was darf in die Biotonne?*
Aus der Küche: Obst- und Gemüsereste, Kaffee- und Teesatz mit Papierfilter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Nussschalen, Brot- und Backwarenreste, Milchprodukte, Wurst- und Käsereste, alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung
Aus dem Garten: Rasen- und Heckenschnitt, Wildkräuter, Ast- und Strauchschnitt, Fallobst, Laub, Topfblumen und Blumensträuße, Federn und Haare
*Aufzählung nicht abschließend
Wenn Sie den Biomüll eintüten wollen, dann nur in Papiertüten oder –säcke, auch aus gewachstem Papier, oder mit Tageszeitungspapier. Es dürfen keine „Biobeutel“ oder normale Müllsäcke verwendet werden. Um Anhaftungen zu vermeiden, können feuchte Speisereste in Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt werden.
Für die Beantwortung von allgemeinen Fragen zur Biotonne, dem Umgang mit Bioabfällen und der Biotonne, steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven gerne zur Verfügung (kurze E-Mail mit dem Betreff „Biotonne“ an abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de oder telefonisch: 04721 66 -2525 / -2553 / -2606). Im Fall eines Eigentümerwechsels, Mieterwechsel, Tonnentausches oder in ähnlichen Fällen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindeverwaltung (04751 919 - 210 / - 212). - Stadtreinigungstag/Feldmarksäuberungstag
Alljährlich finden in den Gemeinden mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Aktionstage zur Reinigung der Ortschaften statt. Für 2023 sind bislang die nachfolgenden Termine geplant:
Cadenberge: Die Reinigungsaktion findet am 15. April 2023 statt.
Ihlienworth: Der diesjährige Feldmarksäuberungstag „Ihlienworth räumt auf“ findet am Mittwoch, den 5. April 2023 statt. Treffpunkt um 18.00 Uhr auf dem Alten Schulhof.
Neuenkirchen: Der Säuberungstag findet am 16. April 2023 ab 10.00 Uhr statt. Treffpunkt ist das Dorfgemeinschaftshaus.
Oberndorf: Die Müllsammelaktion findet am 1. April 2023 ab 10.00 Uhr statt.
Odisheim: Der Frühjahrsputztag 2023 findet am 22. April 2023 statt. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus.
Otterndorf: Der diesjährige Stadtreinigungstag findet am 25. März 2023 statt. Treffpunkt der Säuberungsaktion an der Stadthalle um 9.00 Uhr. Imbiss gegen 12.00 Uhr.
Steinau: Der Aktionstag findet am 1. April 2023 statt. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr das Holzschuhmacherhaus.
Wanna: Der Feldmarksäuberungstag erfolgt am 15. April 2023. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr bei der Grundschule.
Die anderen Gemeinden haben noch keine Termine festgelegt. Bitte achten Sie auf entsprechende Pressemitteilungen. - Straßenreinigung und Winterdienst
Nach § 1 der Straßenreinigungssatzung in der Samtgemeinde Land Hadeln haben alle Eigentümer, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzenden Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, kombinierten Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie der Baumscheiben und Pflanzbeete wöchentlich zu reinigen. Neben der satzungsgemäßen Reinigung sind auch die Baumscheiben und Pflanzbeete von den Reinigungspflichtigen zu pflegen.
Zudem obliegt es den Anliegern bei Schneefall die Fußgängerüberwege sowie Geh- und Radwege innerorts mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Sind ein Gehweg oder ein Seitenraum nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mind. 1,50 m am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten. In verkehrsberuhigten Bereichen ist an den jeweiligen Rändern verlaufend, ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 m zu räumen. Bitte achten Sie darauf, dass Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei gehalten werden, um bei Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten. Bitte kommen Sie der Schneeräumungspflicht an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr nach, um so Ihren Beitrag für die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer beizutragen. (Weitere Auskünfte erteilt Herr Thomas Claus, Tel. 04751 919-032). - Bitte an Hundehalter:innen
Bitte benutzen Sie während des täglichen Ausgangs mit Ihrem Tier die kostenlosen Hundekotentsorgungstüten bei etwaigen Hinterlassenschaften. Sie erhalten die Tüten in den Einwohnermeldeämtern und in den Außenstellen der Samtgemeinde Land Hadeln. Weiterhin sind in vielen Orten entsprechende Spender aufgestellt. Bitte entsorgen Sie die Tüten in der nächsten öffentlichen Mülltonne und nicht in der Landschaft. - Schadensmeldungen
Bitte melden Sie Mängel und Schäden, die Ihnen in unserer Samtgemeinde an öffentlichen Einrichtungen auffallen. Darunter zählen z.B. Schutt- und Unratablagerungen, beschädigte Straßenlampen, defekte Straßenleuchten, umgeknickte Bäume, abgerissene Äste, ausgefallene defekte Ampeln, schadhafte Fahrbahndecken, Fahrbahnabsackungen, beschädigte oder verunreinigte Bushaltestellen, beschädigte Bänke, Pflanzschalen oder Papierkörbe, zerstörte Pflanzungen, sonstige Baumschäden, beschädigte oder verunreinigte Straßen- und Verkehrsschilder, schadhafte Gehwege, sonstige Schäden oder Verunreinigungen (Auskunft erteilt 04751 919-00). Mit Ihrer Meldung können Sie zu einer zügigen Behebung der Mängel und Schäden beitragen. - Einsichtnahme von Einladungen und Sitzungsvorlagen
Auf der Internetseite der Samtgemeinde Land Hadeln, www.samtgemeinde-land-hadeln.de, sowie in den sozialen Medien (www.Facebook.com/LandHadeln, www.Instagram.com/landhadeln) werden alle öffentlichen Sitzungstermine der Samtgemeinde bekanntgemacht. Unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de/ratsinfo können Sie alle Einladungen mit den dazugehörigen Sitzungsvorlagen und Tagesordnungspunkte abrufen.
Sofern Sie zu den vorstehenden Punkten noch ergänzende Auskünfte wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung gern zur Verfügung.
Ihr
Frank Thielebeule
Samtgemeindebürgermeister