Land Hadeln | Feste Termine für Steuern, Gebühren und Abgaben

Bitte denken Sie an die fristgerechte Zahlung der Steuern, Gebühren und Abgaben zum 15.02./05./08. und 15.11.2024

Kurz: Es sind Steuern und Gebühren vierteljählich fällig. Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres.
Ein Teil der Einwohner und Einwohnerinnen machen es sich zur Aufgabe selbst daran zu denken - und verpassen den einen oder anderen Termin. Ein anderer Teil der Einwohner und Einwohnerinnen lassen diese Aufgabe die Samtgemeindeverwaltung per SEPA-Lastschriftverfahren erledigen. So einfach kann es sein!

Ein Lastschriftmandat können Sie hier ausfüllen und drucken, bitte unterschreiben und der Samtgemeindekasse zukommen lassen. Für alle Beteiligten ist es absolut stressfrei, wenn ein Lastschriftmandat bei der Samtgemeindekasse vorliegt und bei Abbuchung das Konto gedeckt ist. Vielen Dank!

Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Hundesteuer und für die Grundsteuer, sofern sich zum Jahreswechsel keine Änderungen ergeben haben, kein neuer Steuerbescheid verschickt wurde und der letzte Steuerbescheid noch immer Gültigkeit besitzt. Im Ganzen geht es um die Hundesteuer, Grundsteuer und die Fremdenverkehrsbeiträge Otterndorf und Wingst.