Land Hadeln | Feste Termine für Steuern, Gebühren und Abgaben

Bitte denken Sie an die fristgerechte Zahlung der Steuern, Gebühren und Abgaben zum 15.02./05./08. und 15.11.2025

Kurz: Es sind Steuern und Gebühren vierteljährlich fällig. Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres.
Ein Teil der Einwohner und Einwohnerinnen machen es sich zur Aufgabe selbst daran zu denken - und verpassen den einen oder anderen Termin. Ein anderer Teil der Einwohner und Einwohnerinnen lassen diese Aufgabe die Samtgemeindeverwaltung per SEPA-Lastschriftverfahren erledigen. So einfach kann es sein!

ACHTUNG!

  • Bitte gleichen Sie Ihre Daueraufträge an. Wegen z.B. der Gundsteuerreform haben sich Beträge geändert. Bitte kontrollieren Sie zu zahlenden Beträge. Danke.
  • Seit dem 5. Oktober 2025 wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben für Überweisungen automatisch geprüft, ob der angegebene Empfänger und die IBAN zusammengehören. Bei Zahlungen an die Samtgemeinde Land Hadeln und deren Mitgliedsgemeinden Belum, Bülkau, Cadenberge, Ihlienworth, Neuenkirchen, Neuhaus, Nordleda, Oberndorf, Odisheim, Osterbruch, Otterndorf, Steinau, Wanna und Wingst ist daher zwingend “Samtgemeinde Land Hadeln” als Empfänger anzugeben, um einen reibungslosen Zahlungslauf gewährleisten zu können.

     

Ein Lastschriftmandat können Sie hier online und/oder auf Papier ausfüllen und drucken, bitte unterschreiben und der Samtgemeindekasse zukommen lassen. Für alle Beteiligten ist es absolut stressfrei, wenn ein Lastschriftmandat bei der Samtgemeindekasse vorliegt und bei Abbuchung das Konto gedeckt ist. Vielen Dank!

Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Hundesteuer und für die Grundsteuer, sofern sich zum Jahreswechsel keine Änderungen ergeben haben, kein neuer Steuerbescheid verschickt wurde und der letzte Steuerbescheid noch immer Gültigkeit besitzt. Im Ganzen geht es um die Steuern und Grundbesitzabgaben sowie weiteren Gebühren der Samtgemeinde Land Hadeln einschließlich ihrer Mitgliedsgemeinden.