Steinau | Anmeldung von Rechten - Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Gemeinde Geestland, Gemarkung Ankelohe, Flur 2 Flurstück 28/5

Anmeldung von Rechten

Mit der 4. Anordnung vom 16.03.2021 wurde gern. §8 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) das Verfahrensgebiet im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Steinau, Landkreis Cuxhaven geändert.
Das nachfolgend genannte Flurstück wurde mit der 4. Anordnung dem Verfahren zugezogen Gemeinde Geestland, Gemarkung Ankelohe, Flur 2 Flurstück 28/5.

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung an der Vereinfachten Flurbereinigung Steinau, Landkreis Cuxhaven berechtigt sind, werden gern. §14 FlurbG aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Bremerhaven, Borriesstraße 46, 27570 Bremerhaven anzumelden.

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Bremerhaven innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landentwicklung Bremerhaven die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Hinweis:
Die Anordnung wird nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zudem im Internet unter folgender Adresse öffentlich bekannt gemacht: https://www.arl-lq.niedersachsen.de. Bitte folgen Sie dann dem Pfad Startseite/Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen/Geschäftsstelle Bremerhaven.

Weber
Regierungsoberinspektor