Land Hadeln | Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01. Januar 2024

Wann, wieso und gibt es einen Ersatz?

Wieso wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne ein elektronisches Speichermedium (Chip). Alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip haben aufgrund ihrer geringen Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt 12 Monate. Die geringe Gültigkeit führt durch regelmäßige Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses zu einem enormen Aufwand für die Sorgeberechtigten. Durch die Abschaffung des Kinderreisepasses soll dieser Aufwand vermieden werden. Zudem werden Kinderreisepässe ohne Chip - insbesondere verlängerte Kinderreisepässe - nicht von allen Staaten weltweit als Ausweisdokument akzeptiert.

Wann wird der Kinderreisepass abgeschafft und wie lange ist er noch gültig?
Ab dem 01. Januar 2024 können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, beantragt oder verlängert werden. Bereits ausgestellt Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Womit wird der Kinderreisepass ersetzt?
Für Kinder gilt ab dem 01. Januar 2024 dasselbe wie für Erwachsene: Für Reisen innerhalb der EU ist ein Personalausweis und für Reisen außerhalb der EU ist i. d. R. ein Reisepass mit Chip erforderlich. Der Chip enthält elektronische Sicherheitsmerkmale, die leicht zu kontrollieren und schwer zu fälschen sind. Die Gültigkeit des Personalausweises sowie des Reisepasses für Kinder beträgt i. d. R. sechs Jahre. Die Gültigkeit des Ausweisdokuments kann sich ggf. verkürzen, sollte sich das Gesichtsbild des Kindes innerhalb kurzer Zeit stark verändern.

Wie werden die neuen Ausweisdokumente beantragt?
Die Beantragung erfolgt beim Bürgerbüro ihres Hauptwohnsitzes. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache notwendig, wobei ein biometrisches Lichtbild und ein Ausweisdokument oder eine Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden müssen. Die Ausstellung kann zwischen vier bis sechs Wochen dauern. Eine Ausstellung vor Ort ist nicht mehr möglich.

Welche Kosten entstehen für die neuen Ausweisdokumente?
Für die Ausstellung eines Personalausweises wird bis zum 24. Lebensjahr eine Gebühr in Höhe von 22,80 Euro und für einen Reisepass eine Gebühr in Höhe von 37,50 Euro erhoben.