Land Hadeln | Wichtige Bürgerinfo 2025

Samtgemeinde Land Hadeln - Mitgliedsgemeinden: Belum – Bülkau – Cadenberge – Ihlienworth – Neuenkirchen – Neuhaus – Nordleda – Oberndorf – Odisheim – Osterbruch – Stadt Otterndorf – Steinau - Wanna – Wingst

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte Sie ganz herzlich im neuen Jahr 2025 willkommen heißen und Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit wünschen.

Nachstehend werden Ihnen, auch im Namen der Bürgermeister:innen unserer Mitgliedsgemeinden, erneut Informationen und Hinweise gegeben, die dazu beitragen können, dass sich die Grundstücke und die öffentlichen Anlagen unserer Samtgemeinde Land Hadeln in einem gepflegten Zustand präsentieren können und das nachbarliche Miteinander verträglich gestaltet.

  1. Grundsteuer – und Hundesteuerbescheide

    Zum Jahresbeginn werden als Folge der Grundsteuerreform geänderte Grundsteuerbescheide verschickt. Dem Bescheid liegt ein Informationsblatt bei, das nähere Auskünfte gibt. Wichtig ist zu wissen, dass die Stadt/Gemeinde keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform hat. Die neuen Hebesätze wurden so ermittelt, dass sie aufkommensneutral sind. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Gemeinde durch die Grundsteuerreform weder steigen noch sinken soll. Gleichwohl aber können sich durch die Grundsteuerreform die von Ihnen zu leistenden Grundsteuerzahlungen zum Teil erheblich verändern.

    Bitte beachten Sie, dass Sie zum Jahresbeginn keine Zahlungsaufforderung mehr für die Hundesteuer erhalten. Die Steuerbescheide sind fortlaufend gültig. Solange sich keine Änderungen ergeben, behält der letzte zugesandte Steuerbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit.

  2. Änderungen bei der Abfallbeseitigung
    Bei Fragen und Anliegen zum Thema Abfallwirtschaft steht Ihnen Frau Kundy vom Abfallservice-Team des LK Cuxhaven unter 04721-66 1902 zur Verfügung. Bei künftigen Fragen zur Abfallentsorgung wie z.B. Änderung der Tonnengröße oder Mitteilung einer defekten Tonne steht nur noch der Landkreis Cuxhaven als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Samtgemeinde kann leider keine Auskünfte mehr geben. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen zur Abfallentsorgung ausschließlich an den Landkreis Cuxhaven.

  3. Stadtreinigungstag/Feldmarksäuberungstag
    Alljährlich finden in den Gemeinden unter Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen Aktionstage zur Reinigung der Ortschaften statt. Für 2025 sind bislang die nachfolgenden Termine geplant:

    Ihlienworth: Der Frühjahresputz findet am 02. April statt. www.ihlienworth.de
    Neuenkirchen: Der Säuberungstag/Dorfputz findet am 30. März 2025 ab 10.00 Uhr statt. Treffpunkt ist das Dorfgemeinschaftshaus.
    Oberndorf: Die Müllsammelaktion findet am 29. März 2025 um 10.00 Uhr statt. Treffpunkt ist am Feuerwehrhaus.
    Odisheim: Der Frühjahrsputztag 2025 findet am 26. April 2025 statt. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus.
    Osterbruch: Die Feldmarksäuberung findet am 16. März 2025 statt. Beginn ist um 10.00 Uhr.
    Otterndorf: Der diesjährige Stadtreinigungstag findet am 29. März 2025 statt. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr auf dem Schützenplatz.
    Steinau: Der Aktionstag findet am 05. April 2025 ab 9.00 Uhr statt. Treffpunkt ist das Holzschuhmacherhaus.
    Wanna: Der Feldmarksäuberungstag erfolgt am 05. April 2025. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr bei der Grundschule.
    Die anderen Gemeinden haben noch keine Termine festgelegt. Bitte achten Sie auf entsprechende Pressemitteilungen.

  4. Straßenreinigung und Winterdienst

    Nach § 1 der Straßenreinigungssatzung in der Samtgemeinde Land Hadeln haben alle Eigentümer:innen, Mieter:innen und sonstige Nutzungsberechtigte die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzenden Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, kombinierten Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie der Baumscheiben und Pflanzbeete wöchentlich zu reinigen. Neben der satzungsgemäßen Reinigung sind auch die Baumscheiben und Pflanzbeete von den Reinigungspflichtigen zu pflegen.

    Zudem obliegt es den Anliegern bei Schneefall die Fußgängerüberwege sowie Geh- und Radwege innerorts mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Sind ein Gehweg oder ein Seitenraum nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mind. 1,50 m am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten. In verkehrsberuhigten Bereichen ist an den jeweiligen Rändern verlaufend, ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 m zu räumen. Bitte achten Sie darauf, dass Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei gehalten werden, um bei Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.  Bitte kommen Sie der Schneeräumungspflicht an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr nach, um so Ihren Beitrag für die Sicherheit der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen beizutragen. (Weitere Auskünfte erteilt Herr Thomas Claus, Tel. 04751 919-032.)

  5. Bitte an Hundehalter:innen
    Bitte benutzen Sie während des täglichen Ausgangs mit Ihrem Tier die kostenlosen Hundekotentsorgungstüten bei etwaigen Hinterlassenschaften. Sie erhalten die Tüten in den Einwohnermeldeämtern und in den Außenstellen der Samtgemeinde Land Hadeln. Weiterhin sind in vielen Orten entsprechende Spender aufgestellt. Bitte entsorgen Sie die Tüten in der nächsten öffentlichen Mülltonne und nicht in der Landschaft.

  6. Schadensmeldungen; auch über das Online-Formular auf www.samtgemeinde-land-hadeln.de möglich
    Bitte melden Sie Mängel und Schäden, die Ihnen in unserer Samtgemeinde an öffentlichen Einrichtungen auffallen. Darunter zählen z.B. Schutt- und Unratablagerungen, beschädigte Straßenlampen, defekte Straßenleuchten, umgeknickte Bäume, abgerissene Äste, ausgefallene defekte Ampeln, schadhafte Fahrbahndecken, Fahrbahnabsackungen, beschädigte oder verunreinigte Bushaltestellen, beschädigte Bänke, Pflanzschalen oder Papierkörbe, zerstörte Pflanzungen, sonstige Baumschäden, beschädigte oder verunreinigte Straßen- und Verkehrsschilder, schadhafte Gehwege, sonstige Schäden oder Verunreinigungen (Auskunft erteilt 04751 919-00). Mit Ihrer Meldung können Sie zu einer zügigen Behebung der Mängel und Schäden beitragen.

  7. Einsichtnahme von Einladungen und Sitzungsvorlagen
    Auf der Internetseite der Samtgemeinde Land Hadeln, www.samtgemeinde-land-hadeln.de, sowie in den sozialen Medien (www.facebook.com/LandHadeln, www.Instagram.com/landhadeln) werden alle öffentlichen Sitzungstermine der Samtgemeinde bekanntgemacht. Unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de/ratsinfo können Sie alle Einladungen mit den dazugehörigen Sitzungsvorlagen und Tagesordnungspunkte abrufen.

Sofern Sie zu den vorstehenden Punkten noch ergänzende Auskünfte wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung gern zur Verfügung.

Ihr
Frank Thielebeule
Samtgemeindebürgermeister