Land Hadeln | Wichtige Bürgerinfo 2026

Samtgemeinde Land Hadeln - Mitgliedsgemeinden: Belum – Bülkau – Cadenberge – Ihlienworth – Neuenkirchen – Neuhaus (Oste) – Nordleda – Oberndorf – Odisheim – Osterbruch – Stadt Otterndorf – Steinau - Wanna – Wingst

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie ganz herzlich im neuen Jahr 2026 willkommen heißen und Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit wünschen.

Nachstehend werden Ihnen, auch im Namen der Bürgermeister:innen unserer Mitgliedsgemeinden, erneut Informationen und Hinweise gegeben, die dazu beitragen können, dass sich die Grundstücke und die öffentlichen Anlagen unserer Samtgemeinde Land Hadeln in einem gepflegten Zustand präsentieren können und das nachbarliche Miteinander verträglich gestaltet.

  1. Grundsteuer – und Hundesteuerbescheide

    Zum Jahresbeginn werden grundsätzlich keine neuen Grundsteuer- und Hundesteuerbescheide verschickt. Nur bei Änderungen erhalten Sie einen neuen Bescheid. Der letzte zugesandte Steuerbescheid behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit.
    Der Ersatzbescheid kann online bestellt werden. www.samtgemeinde-land-hadeln.de/online-rathaus 
    Bitte haben Sie Verständnis, dass für die Ausstellung eines Ersatzbescheides eine Verwaltungsgebühr erhoben werden muss.

  2. Abfallbeseitigung

    Bei Fragen und Anliegen zum Thema Abfallwirtschaft steht Ihnen die Hotline vom Abfallserviceteam des Landkreises Cuxhaven unter 04721-66-116611 zur Verfügung. Bei künftigen Fragen zur Abfallentsorgung wie z.B. Änderung der Tonnengröße oder Mitteilung einer defekten Tonne bzw. Fragen zum neuen Abfallgebührensystem steht nur noch der Landkreis Cuxhaven als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Samtgemeinde kann leider keine Auskünfte mehr geben. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen zur Abfallentsorgung ausschließlich an den Landkreis Cuxhaven | Team Abfallservice.

  3. Stadtreinigungstag/Feldmarksäuberungstag 
     Alljährlich finden in den Gemeinden unter Beteiligung der Bürger*innen Aktionstage zur Reinigung der Ortschaften statt. Im Namen aller Bürgermeister:innen bedanken wir uns herzlich für das in den zurückliegenden Jahren von vielen Bürgerinnen und Bürgern eingebrachte Engagement. Für 2026 sind bislang die nachfolgenden Termine geplant:
    Bülkau: Der Umwelttag findet am 28. März 2026 um 9.00 Uhr am Bürgerhaus statt.
    Cadenberge: Die Ortsreinigung erfolgt am 11. April 2026. Uhrzeit und Treffpunkt werden noch bekannt gegeben.
    Neuenkirchen: Der Säuberungstag/Dorfputz findet am 12. April 2026 ab 10.00 Uhr statt. Treffpunkt ist das Dorfgemeinschaftshaus.
    Oberndorf: Die Müllsammelaktion findet am 11. April 2026 um 10.00 Uhr statt. Treffpunt ist am Feuerwehrhaus.
    Osterbruch: Die Müllsammelaktion findet am 15. März 2026 um 10.00 Uhr statt. Treffpunkt ist der Dorfladen.
    Otterndorf: Der diesjährige Stadtreinigungstag findet am/im März (Termin wird nachgepflegt) statt. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr auf dem Schützenplatz.
    Steinau: Der Aktionstag findet am 28. März 2026 ab 9.00 Uhr statt. Treffpunkt ist das Holzschuhmacherhaus.
    Wanna: Die Feldmarksäuberung findet am 18. April 2026 um 9.00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grundschule.
    Die anderen Gemeinden haben noch keine Termine festgelegt. Bitte achten Sie auf entsprechende Pressemitteilungen.
     
  4. Straßenreinigung und Winterdienst

    Nach § 1 der Straßenreinigungssatzung in der Samtgemeinde Land Hadeln haben alle Eigentümer:innen, Mieter:innen und sonstige Nutzungsberechtigte die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzenden Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, kombinierten Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie die Baumscheiben und Pflanzbeete wöchentlich zu reinigen. Neben der satzungsgemäßen Reinigung sind auch die Baumscheiben und Pflanzbeete von den Reinigungspflichtigen zu pflegen.
           
    Zudem obliegt es den Anliegern bei Schneefall die Fußgängerüberwege sowie Geh- und Radwege innerorts mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Sind ein Gehweg oder ein Seitenraum nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mind. 1,50 m am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten. In verkehrsberuhigten Bereichen ist an den jeweiligen Rändern verlaufend, ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 m zu räumen. Bitte achten Sie darauf, dass Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei gehalten werden, um bei Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.  Bitte kommen Sie der Schneeräumungspflicht an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr nach, um so Ihren Beitrag für die Sicherheit der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen beizutragen. (Weitere Auskünfte erteilt Herr Thomas Claus, Tel. 04751 919-032)

  5. Bitte an Hundehalter:innen; Ersatzhundemarke

    Bitte benutzen Sie während des täglichen Ausgangs mit Ihrem Tier die kostenlosen Hundekotentsorgungstüten bei etwaigen Hinterlassenschaften. Sie erhalten die Tüten in den Einwohnermeldeämtern und in den Außenstellen der Samtgemeinde Land Hadeln. Weiterhin sind in vielen Orten entsprechende Spender aufgestellt. Bitte entsorgen Sie die Tüten in der nächsten öffentlichen Mülltonne und nicht in der Landschaft. 

    Bei Verlust einer Hundesteuermarke erhalten Sie für 10,00 € eine Ersatzhundesteuermarke, diese kann online bestellt werden. www.samtgemeinde-land-hadeln.de/online-rathaus 

  6. Schadensmeldungen (auch über das Online-Formular auf www.samtgemeinde-land-hadeln.de/online-rathaus möglich)

    Bitte melden Sie Mängel und Schäden, die Ihnen in unserer Samtgemeinde an öffentlichen Einrichtungen auffallen. Darunter zählen z.B. Schutt- und Unratablagerungen, beschädigte Straßenlampen, defekte Straßenleuchten, umgeknickte Bäume, abgerissene Äste, ausgefallene defekte Ampeln, schadhafte Fahrbahndecken, Fahrbahnabsackungen, beschädigte oder verunreinigte Bushaltestellen, beschädigte Bänke, Pflanzschalen oder Papierkörbe, zerstörte Pflanzungen, sonstige Baumschäden, beschädigte oder verunreinigte Straßen- und Verkehrsschilder, schadhafte Gehwege, sonstige Schäden oder Verunreinigungen (Auskunft erteilt die Zentrale der Samtgemeindeverwaltung 04751 919-00). Mit Ihrer Meldung können Sie zu einer zügigen Behebung der Mängel und Schäden beitragen.

  7. Einsichtnahme von Einladungen und Sitzungsvorlagen

    Auf der Internetseite der Samtgemeinde Land Hadeln, www.samtgemeinde-land-hadeln.de, sowie in den sozialen Medien (www.Facebook.com/LandHadeln, www.Instagram.com/landhadeln) werden alle öffentlichen Sitzungstermine der Samtgemeinde bekanntgemacht. Unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de/ratsinfo können Sie alle Einladungen mit den dazugehörigen Sitzungsvorlagen und Tagesordnungspunkte abrufen.
    Sofern Sie zu den vorstehenden Punkten noch ergänzende Auskünfte wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung gern zur Verfügung.

  8. Informationen zum Online-Rathaus der Samtgemeinde Land Hadeln (www.samtgemeinde-land-hadeln.de/online-rathaus)

    Hier haben Sie die Möglichkeit, viele Verwaltungsdienstleistungen bequem von zu Hause oder unterwegs zu erledigen – rund um die Uhr und ohne Wartezeiten. Unser Online-Angebot richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger als auch an Unternehmen und erleichtert Ihnen zahlreiche Behördengänge.
    Für eine sichere und komfortable Nutzung der digitalen Angebote setzen wir bei einigen Dienstleistungen auf die Bund ID und das Mein Unternehmenskonto (MUK):

    Bund ID: Die Bund ID ist Ihr zentraler Zugang zu vielen Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland. Mit nur einem Login können Sie sich sicher identifizieren und Ihre Anträge online stellen. Falls Sie noch keine Bund ID besitzen, können Sie sich kostenlos hier (https://id.bund.de/de) registrieren.
    Mein Unternehmenskonto (MUK): Unternehmen und Gewerbetreibende können sich über das MUK registrieren (https://info.mein-unternehmenskonto.de/) und so digitale Verwaltungsleistungen speziell für geschäftliche Zwecke nutzen.
    AusweisApp: Die AusweisApp ist eine Software, die Sie auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installieren, um Ihren Personalausweis, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte auszulesen und sich so digital auszuweisen (https://www.ausweisapp.bund.de). Darüber hinaus ermöglicht die AusweisApp den verschlüsselten Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst, bei dem Sie sich identifizieren möchten.

    Wichtige Hinweise
    • Für einige Online-Dienste ist eine Anmeldung mit der Bund ID oder dem Unternehmenskonto erforderlich.
    • Ihre Daten werden selbstverständlich nach den Sicherheitsstandards der DSGVO verarbeitet und geschützt.

Für den weiteren Jahresverlauf wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute und Gesundheit sowie Glück und viele schöne Momente im Jahr 2026.

Ihr
Frank Thielebeule
Samtgemeindebürgermeister