Land Hadeln | Erhöhung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühren

Für die Bereiche der Stadt Otterndorf sowie den Gemeinden Nordleda und Neuenkirchen

Die Samtgemeinde Land Hadeln betreibt in der ehemaligen Samtgemeinde Hadeln in den Mitgliedsgemeinden Stadt Otterndorf, Gemeinde Neuenkirchen und Gemeinde Nordleda die Schmutzwasserentsorgung. Dabei wird das Schmutzwasser zum Klärwerk der EWE-Wasser GmbH nach Cuxhaven gepumpt und dort geklärt. Die an die EWE-Wasser GmbH zu zahlenden Beträgen haben sich in den vergangenen Jahren auch durch Änderung der Gesetzgebung (Entsorgung des Klärschlamms) deutlich erhöht.

Nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhebt die Samtgemeinde Land Hadeln als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Diese sollen kostendeckend sein und sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.

Schon in den letzten Jahren war die erhobene Schmutzwassergebühr nicht mehr auskömmlich. Da jedoch eine Gebührenrücklage aus vergangenen Jahren vorhanden war, konnten die Defizite dadurch ausgeglichen werden. Diese Gebührenrücklage ist jedoch nunmehr aufgebraucht.

Eine Neukalkulation der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wurde durchgeführt. Dabei wurden sämtliche Kosten ermittelt. Um eine Gebührengerechtigkeit zu erzielen und nicht Personen mit einem hohen Wasser- bzw. Abwasseraufkommen unverhältnismäßig stark zu belasten, wurde eine Grundgebühr eingeführt, die von jeder gebührenpflichtigen Person bzw. Firma pro Hausanschluss zu zahlen ist. Andererseits sollten auch die Haushalte, die ein sehr geringes Wasser- bzw. Abwasseraufkommen haben, zu einem gewissen Teil an den anfallenden Kosten beteiligt werden. Diese kalkulierte Grundgebühr beträgt 84,87 € pro Jahr, was einer Grundgebühr von ca. 7,00 € entspricht. Die Erhebung einer Grundgebühr ist neben einer leistungsbezogenen Benutzungsgebühr nach dem NKAG ausdrücklich zulässig. Mit der Grundgebühr soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass allein das Bereitstellen und Vorhalten einer öffentlichen Einrichtung bereits Kosten verursacht.

Die Ermittlung der leistungsgezogenen Benutzungsgebühr ergab einen Wert von 2,41 €/m³ Frischwasser. Bis 2021 wurde eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,20 €/m³ erhoben. Durch die separate Abrechnung einer Niederschlagswassergebühr ab 2022 wurde die Gebühr um 0,20 € als anfallender Anteil der Niederschlagswasserentsorgung reduziert, so dass in den vergangenen 2 Jahren eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,00 €/m³ festgesetzt wurde.

Die jetzige Anhebung der Schmutzwassergebühr mag prozentual gesehen nicht unerheblich sein. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass zur Kostendeckung eine solche Gebührenerhöhung unerlässlich ist und die Höhe der Gebühr im Vergleich zu umliegenden Gemeinden immer noch sehr moderat ausfällt. Selbst innerhalb der Samtgemeinde Land Hadeln haben die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Samtgemeinde Sietland in den Mitgliedsgemeinden Ihlienworth und Wanna mit 4,20 €/m³ und die Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Am Dobrock mit 3,30 €/m³ zzgl. 4,00 € monatlicher Grundgebühr eine erhebliche höhere Belastung durch Schmutzwassergebühren. Auch benachbarte Kommunen haben eine höhere Schmutzwassergebühr.

Der Rat der Samtgemeinde Land Hadeln hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 die neue Benutzungsgebühr in Höhe von 2,41 €/m³ Frischwasser und eine Grundgebühr in Höhe von 7,00 € monatlich pro Anschluss beschlossen.

Die Schmutzwassergebühr wird wie bisher auch vom Wasserversorgungsverband Land Hadeln durch Gebührenbescheid festgesetzt und eingezogen.