Otterndorf | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Große Ortstraße“

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 13. November 2024 bis einschließlich 16. Dezember 2024

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Für den im nachstehenden Übersichtsplan durch gestrichelte Umrandung dargestellten Geltungsbereich ist die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Große Ortsstraße“ gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Im Zuge dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 wird die Art der baulichen Nutzung geändert und anstelle eines Allgemeinen Wohngebietes soll ein Mischgebiet festgesetzt werden. Es handelt sich um einen reinen Textbebauungsplan. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 wird im Verfahren nach § 13a BauGB und somit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich befindet sich in der Innenstadt und wird westlich von der Großen Ortstraße und östlich von dem Gewässer Medem begrenzt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwurfsunterlagen (Satzung, Begründung) sowie die 6. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes Hadeln der Samtgemeinde Land Hadeln zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Verfügung gestellt.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.  

Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom 13. November 2024 bis einschließlich 16. Dezember 2024 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und können außerdem über das Niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Innerhalb dieser Frist können die Planunterlagen ergänzend während der Öffnungszeiten im Bauamt, Fachbereich 3 Planen – Bauen – Umwelt, Hauptstraße 40 in 21755 Ihlienworth und im Bürgerbüro Otterndorf, Hadler Platz 1 in 21762 Otterndorf eingesehen werden. Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Auslegungszeit schriftlich möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse: kerstin.stueven@land.hadeln.de oder bei Bedarf postalisch an die Stadt Otterndorf, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf, übermittelt werden oder zur Niederschrift gebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Otterndorf, den 09.11.2024

Der Stadtdirektor
Frank Thielebeule

Bekanntgabe

Bebauungsplan 97 1. Änderung Entwurf

6. Berichtigung Teil-Flächennutzungsplan Hadeln

Datenschutzgrundverordnung