Für den im nachstehenden Übersichtsplan durch gestrichelte Umrandung dargestellten Planbereich stellt die Samtgemeinde Land Hadeln die 47. Änderung des Teilflächennutzungsplans Sietland auf. Wesentlicher Zweck der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen, um der anhaltenden Nachfrage an Wohngrundstücken nachzukommen. Der Planbereich grenzt im Süden an die Landesstraße (L 118) sowie im Norden an den Kirchweg.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 47. Änderung des Teilflächennutzungsplans Sietland mit dem Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht sowie der Entwurf der Abwägung gem. § 3(1) und § 4(1) BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch Auslegung der Planunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Folgende umweltbezogene Erkenntnisse liegen vor:
- Ausführungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen in der Begründung und dem Umweltbericht der 47. Änderung des Teilflächennutzungsplans Sietland.
- Abwägungsrelevante Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB:
Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen archäologische Denkmalpflege, Krisenmanagement & Umweltmedizin (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Wohnbedürfnisse, Bewohnerstrukturen), Baudenkmalpflege, Naturschutz, Regionalplanung, Boden, Versorgungsleitungen.
Die Entwurfsunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 05. März 2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und sind einsehbar und können außerdem über das Niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Innerhalb dieser Frist können die Planunterlagen während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Hadler Platz 1 in 21762 Oterndorf sowie im Bauamt, Fachbereich 3 Planen – Bauen – Umwelt, Hauptstraße 40 in 21755 Ihlienworth eingesehenwerden. Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Auslegungszeit schriftlich möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse: maike.schilling@land.hadeln.de oder bei Bedarf postalisch an die Samtgemeinde Land Hadeln, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf, übermittelt werden oder zur Niederschrift gebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Teilflächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Wegen der 47. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Sietland wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- und Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Otterndorf, den 01.02.2025
Der Samtgemeindebürgermeister
Frank Thielebeule
Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung