Für den im nebenstehenden Übersichtsplan durch gestrichelte Umrandung dargestellten Planbereich hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Otterndorf hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ gem. § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Mit dem Aufstellungsverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von Ferienhäusern geschaffen. Die Stadt Otterndorf verzeichnet eine positive Entwicklung als Tourismusstandort, sodass die Kapazitäten für Übernachtungen weiter ausgebaut werden sollen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 95 mit Begründung einschließlich Anlagen sowie die Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(1) BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 95 mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht öffentlich ausgelegt.
Folgende umweltbezogene Gutachten und Erkenntnisse liegen vor (in Form von Fachgutachten):
- Ausführungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen in der Begründung und dem Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“.
- Die folgenden Fachgutachten/Fachdokumente liegen zum Bebauungsplan Nr. 95 vor: Artenschutzrechtliche Potentialeinschätzung, Geotechnischer Bericht/Bodenuntersuchung, Verkehrsplanerische Begleitung sowie die schalltechnische Untersuchung. Zur Erschließung des Bebauungsplans Nr. 95 liegen Lageplan, Erläuterungsbericht sowie Deckenhöhenplan zugrunde (Anlage der Begründung).
- Weitere bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen archäologischer Denkmalpflege, Boden, Gesundheit, Inklusion, Immissionen (Lärm) einschließlich Bewertung der Lärmsituation, Verkehrslärm, Kreisstraßen und Infrastruktur, Wasser- und Abfallwirtschaft einschließlich Gewässerschutz, Naturschutz, Wald, Baudenkmalpflege, Regionalplanung, Versorgungsleitungen und/oder Anlagen der EWE Netz GmbH.
- Zwei private Stellungnahmen zu den Themen Geltungsbereich, Raumordnung, Bodenschutz- und Umwidmungsklausel, Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile, Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes, Belange von Natur und Landschaft einschließlich der Eingriffsregelung, Oberflächenentwässerung, Bauweise sowie überbaubare Grundstücksflächen, öffentliche Grünflächen, Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Auswirkungen des Vorhabens auf die Anlieger / Öffentlichkeit einschließlich Betroffenheit der Anlieger.
Die Entwurfsunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 21. Januar 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und einsehbar und können außerdem über das Niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Innerhalb dieser Frist können die Planunterlagen ergänzend während der Öffnungszeiten im Bauamt, Fachbereich 3 Planen – Bauen – Umwelt, Hauptstraße 40 in 21755 Ihlienworth und im Bürgerbüro Otterndorf, Hadler Platz 1 in 21762 Otterndorf eingesehen werden. Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Auslegungszeit schriftlich möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse: kerstin.stueven@land.hadeln.de oder bei Bedarf postalisch an die Stadt Otterndorf, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf, übermittelt werden oder zur Niederschrift gebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Otterndorf, den 18.01.2025
Der Stadtdirektor
Frank Thielebeule
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Anlage_ Artenschutzrechtliche Potentialeinschaetzung (T7738A-6)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Anlage_ Erschliessung B-Plan Nr. 95 - Deckenhoehenplan (T7738A-5)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Anlage_ Erschliessung B-Plan Nr. 95 - Erlaeuterungsbericht (T7738A-4)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Anlage_ Erschliessung B-Plan Nr. 95 - Lageplan (T7738A-3)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Anlage_ Geotechnischer Bericht_Bodenuntersuchung (T7738A-7)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Anlage_ Schalltechnische Untersuchung (T7738A-9)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Anlage_ Verkehrsplanerische Begleitung (T7738A-8)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Entwurf Abwaegung _ 3(1) _4(1) BauGB (T7738A-10)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Entwurf Begruendung - B-Plan Nr. 95 (T7738A-2)
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Entwurf Planzeichnung - B-Plan Nr. 95 (T7738A-1)-1
Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 95 „Ferienhausgebiet Norderteiler Weg“ | Datenschutzgrundverordnung