Land Hadeln | Gebührenanpassung beim Personalausweis zum 7. Februar 2026

Bundesrat stimmt VerwaltEntlastVO zu

Der Deutsche Städtetag (DST) hat mitgeteilt, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) über die Zustimmung des Bundesrats am 30. Januar 2026 zur Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) informiert hat. 

Dieses enthält im Wesentlichen Änderungen in den folgenden Bereichen:

  • Erhöhung der Personalausweisgebühren
    • 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
    • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren.
  • Kein PIN-Brief bei Personen unter 10 Jahren
  • Weiterhin kein Online-PIN-Rücksetz- und -Aktivierungsdienst

     

Die Änderungen sind nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.