Die Samtgemeinde Land Hadeln stellt die 64. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Hadeln Gemeinde Neuenkirchen – Westlich der Dorfstraße auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von Wohnbauflächen zu schaffen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 64. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Hadeln einschließlich Begründung und Anlage sowie die Abwägung gem. § 3(1) und § 4(1) BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch Auslegung der Planunterlagen zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit ortüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der 64. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Hadeln ist aus der nachfolgenden Planzeichnung durch gestrichelte Umrandung ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf für die 64. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Hadeln Gemeinde Neuenkirchen – Westlich der Dorfstraße mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlage öffentlich ausgelegt.
Folgende umweltbezogene Erkenntnisse liegen vor:
- Ausführungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen in der Begründung und dem Umweltbericht der 64. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Hadeln.
- Weitere bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege einschließlich Bodenfunde und Fundstellen, Inklusion, Wirtschaft, Mobilität und Tourismus, Wald, Natur und Landschaft, Erneuerbare Energien & Telekommunikation, Wasser/Wasserwirtschaft, Straßenbau und Verkehr, Immissionsschutz, Regionalplanung und Boden.
- Zwei private Stellungnahmen zu den Themen Belange der Landwirtschaft und der Oberflächenentwässerung insbesondere Entwässerungssituation, schadlose Oberflächenentwässerung sowie Starkregen.
Die Entwurfsunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 09. Juli 2026 bis einschließlich 10. August 2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und sind im Internet unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de/aktuelles-service/bekanntmachungen.html einsehbar und können außerdem über das Niedersächsische UVP-Portal unter uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Innerhalb dieser Frist können die Planunterlagen ergänzend während der Öffnungszeiten im Bauamt, Fachbereich 3 Planen – Bauen – Umwelt, Hauptstraße 40 in 21755 Ihlienworth und im Bürgerbüro Otterndorf, Hadler Platz 1 in 21762 Otterndorf eingesehen werden. Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Auslegungszeit schriftlich möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse: kerstin.stueven@
land.hadeln.de oder bei Bedarf postalisch an die Samtgemeinde Land Hadeln, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf, übermittelt werden oder zur Niederschrift gebracht werden. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Wegen der 64. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Hadeln wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- und Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Otterndorf, den 01.07.2026
Der Samtgemeindebürgermeister
Frank Thielebeule
Entwurfsunterlagen - Planzeichung
Entwurfsunterlagen - Begründung
Biotoptypenkarte
Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung
Datenschutzgrundverordnung


