Stadt Otterndorf | Stellungnahme über einen möglichen Neubau der Grundschule am Sophienweg

... zu dem NEZ-Bericht vom 19./20. Oktober 2019.

Wappen der Samtgemeinde Land Hadeln

Die von einem Hausmeister des Schulzentrums öffentlich präsentierte Idee von dem Bau einer modernen Grundschule auf dem Grundstücksareal Sophienweg (ehemaliger Aldi und Bolzplatz) ist bereits seitens der Samtgemeinde Land Hadeln im Rahmen verschiedener möglicher Standortvarianten für einen Neubau der Grundschule Otterndorf geprüft worden. Die Prüfung der Geeignetheit des Grundstückes Sophienweg 1 und des angrenzenden Bolzplatzes als Standort für einen Neubau der Grundschule Otterndorf hat folgendes Ergebnis:

  1. Das Grundstück (Sophienweg 1) steht nach meinen Informationen bis 2024 nicht zum Verkauf. Der Grundstückseigentümer hat meines Wissens erklärt, innerhalb einer gesetzlichen Frist käme ein Verkauf nicht in Betracht. Somit entbehrt die vom Hausmeister erwähnte mögliche Verfügbarkeit des Grundstücks einer Grundlage. Im Übrigen ist es überwiegend unklug und im Geschäftsleben auch unüblich, mögliche Grundstückskaufabsichten vor dem Abschluss entsprechender Verträge öffentlich anzukündigen.
  2. Grundstück und angrenzender Bolzplatz haben insgesamt eine Größe von rd. 7.750 qm. Das jetzige Schulgelände inklusive erforderlicher Erweiterung auf dem Schützenplatz umfasst eine Größe von rd. 9.800 qm und ist somit deutlich größer. Die Umsetzung eines Neubaus auf dem vom Hausmeister vorgeschlagenen Grundstücksareal am Sophienweg würde dementsprechend städtebaulich sehr beengt wirkende Baukörper dann teilweise mit drei Vollgeschossen nach sich ziehen.  Erforderliche Freiräume für Pausen, Spielen etc. wären nur unzureichend zu erstellen. Die Kostenangaben des mit der jetzigen Umbauplanung beauftragten Architekturbüros gehen von einem Investitionsumfang von rd. 15 Mio Euro für einen Neubau aus und liegen damit deutlich über den Kosten der Ertüchtigung der vorhandenen Grundschule.
  3. Für den Bolzplatz (Fläche rd. 3.250 qm) müsste ein adäquater Ersatz mit entsprechenden Herrichtungskosten als Sportplatz gefunden werden. Dies ist derzeit nicht gegeben. Somit würde eine Trainingsmöglichkeit für die Fußballabteilung entfallen.
  4. Die Frage der Nachnutzung in dem denkmalgeschützten Gebäude bliebe ebenfalls weiter ungeklärt. Auch würde eine andere wertige Nachnutzung als die eines Schulbetriebes mit einem erheblichen Investitionsaufwand verbunden sein.
  5. Bei einem Schulneubau am Sophienhof 1 könnten aufgrund der Flächengröße keine zusätzlichen Parkplätze geschaffen werden, es wäre hier mit einer Parkplatzproblematik zu rechnen, wenn der Schützenplatz ergänzend zur bisherigen Nutzung auch den ruhenden Verkehr der Nachnutzung der Grundschule aufnehmen müsste. Ein Bring- und Holdienst der Schüler durch Eltern wäre am Sophienweg in der jetzigen praktizierten Form so nicht möglich.
  6. Abschließend bleibt es auch hier bei der grundlegenden Sachlage, dass die Samtgemeinde ein Grundstück neu erwerben, den Bestand abreißen, einen Neubau finanzieren und den jetzigen Grundschulstandort sanieren und einer neuen wirtschaftlichen Nutzung zuführen müsste.
  7. Auch wenn hier der Neubau eines ZOBs und der Bau einer Turnhalle (bei weiterer Nutzung der bestehenden Turnhalle) sowie Anlage eines Sportplatzes entfallen würden, stünden somit Kosten von aktuell geschätzt rd. 15 Millionen Euro für einen Neubau der Grundschule zzgl. Erwerb und Abriss sowie Altbausanierung im Raum.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeinde Land Hadeln freuen sich gleichwohl über konstruktive und sachdienliche Vorschläge aus der Bevölkerung zur Optimierung der Planungen für unsere Grundschule in Otterndorf.

Harald Zahrte