Gemäß § 8 Abs. 1 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl.
S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2022 (Nds. GVBl. S 420) wird die im Straßenbestandsverzeichnis unter Nr.13 geführte Straße „Steenhooperweg“ mit einer Gesamtlänge von 1.850 m auf einer Teilstrecke von ca. 85 m eingezogen. Diese Teilstrecke ist nicht als Verkehrsfläche ausgebaut und beginnt an der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 23/1 der Flur 18 und endet an der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 48 der Flur 18. Die Teilstrecke ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden.
Ein Lageplan der eingezogenen Teilstrecke kann während der Öffnungszeiten im Bauamt, Fachbereich 3 Planen-Bauen-Umwelt, Hauptstraße 40 in 21775 Ihlienworth eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Neuenkirchen, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf, zu richten.
Die Bürgermeisterin
Diers


