Land Hadeln | Schneeräumung, Wintervergnügen, Winterdienst
Es ist Winter. Bitte denken Sie an Ihr Wohlbefinden und die Gesundheit aller.
Straßenreinigung und Winterdienst
Nach § 1 der Straßenreinigungssatzung in der Samtgemeinde Land Hadeln haben alle Eigentümer, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzenden Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, kombinierten Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie der Baumscheiben und Pflanzbeete wöchentlich zu reinigen. Neben der satzungsgemäßen Reinigung sind auch die Baumscheiben und Pflanzbeete von den Reinigungspflichtigen zu pflegen.
Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege sowie Geh- und Radwege innerorts mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Gehweg oder ein Seitenraum nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mind. 1,50 m am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten. In verkehrsberuhigten Bereichen ist an den jeweiligen Rändern verlaufend, ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 m zu räumen. Bitte achten Sie darauf, dass Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei gehalten werden, um bei Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten. Die Schneeräumungspflicht ist an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchzuführen. Auskunft erteilt Herr Thomas Claus, Tel. 04751-919-032. Unsere Kollegen vom Bauhof sind mit 12 Fahrzeugen im Einsatz. Bei der 406,5 km2 großen Samtgemeinde ein strammer Schichtdienst.
Die Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Land Hadeln; die Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Land Hadeln.
Unabhängig vom Winterdienst gilt die einfache Regel: Bei Glätte Fuß vom Gas und sicher ankommen!
Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst: Bei den Antworten zu den häufig gestellten Fragen im Bereich Winterdienst wurde versucht, die jeweiligen Sachverhalte möglichst kurz und verständlich zu halten.
Es heißt in diesem Zusammenhang immer wieder „ …die Gemeinde muss…“ und „ …die Gemeinde ist verpflichtet…“. Wir möchten an dieser Stelle einmal darstellen, was die Gemeinde muss und zu was sie verpflichtet ist. Dabei werden Sie feststellen, dass ca. 80% der Winterdienstleistungen der Gemeinde rein freiwillig sind.
Die Eisflächen sind NICHT freigegeben! Bringen Sie nicht sich und andere in Gefahr.
„Das Eis braucht Zeit, um tragfähig zu sein. Bei stehenden Gewässern sollte es mindestens 15 Zentimeter, bei Bächen und Flüssen sogar 20 Zentimeter dick sein“, rät DLRG Pressesprecher Achim Wiese. Eisflächen sollten deshalb nicht gleich an den ersten frostigen Tagen betreten werden. Es besteht Lebensgefahr!
Bei Tauwetter oder plötzlichem Temperaturanstieg verlieren selbst dicke Eisdecken innerhalb weniger Stunden ihre Tragfähigkeit.