Steinau | Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.03. - 19.04.2023

Für den im nebenstehenden Übersichtsplan durch gestrichelte Umrandung dargestellten Geltungsbereich hat der Gemeinderat Steinau in seiner Sitzung am 23.02.2023 die öffentliche Auslegung der Innenbereichssatzung mit der Entwurfsbegründung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats beschlossen.
Den Planunterlagen beigefügt sind der Entwurf des Geltungsbereiches, der Entwurf des Satzungstextes und der Entwurf der Begründung.
Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung grenzt an das nördliche Gebiet des Ortskernes der Gemeinde Steinau. Der Ortskern ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil. In diesem im Zusammenhang bebauten Ortsteil können gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen mit einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Ziel dieser Planung ist die Einbeziehung einer Fläche in den Innenbereich, um die Realisierung eines Wohnhauses planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Erweiterung soll den Siedlungsansatz der Gemeinde Steinau stärken. Die Fläche befindet sich derzeit im baulichen Außenbereich (§ 35 BauGB) und liegt östlich der Straße „Norderende“.

Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom 15. März 2023 bis einschließlich 19. April 2023 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und sind im Internet unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de (Aktuelles & Service) einsehbar. Innerhalb dieser Frist können die Planunterlagen während der Besuchszeiten nach Terminvereinbarung (Tel. 04755-912-333) im Fachbereich Planen - Bauen - Umwelt der Samtgemeinde Land Hadeln, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth (Mo.-Fr. von 8.30 bis 12.30 Uhr, Di. und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr) eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Äußerungen können ebenfalls an die folgende E-Mail – Adresse: kerstin.stueven@land.hadeln.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DS-GVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS-GVO)', welches mit ausliegt.

Steinau, den 04.03.2023

Der Bürgermeister
Armin Heitmann

Steinau | Bekanntgabe NEZ öffentliche Auslegung
Steinau | Datenschutzgrundverordnung - Formblatt
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