Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 93 „Gewerbegebiet südlich der Cuxhavener Landstraße II“

Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) vom 13.03. - 14.04.2023

Wesentlicher Zweck des Verfahrens ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Lagerflächen Baumarkt“ zur Erweiterung der Lagerflächen auf dem Betriebsgelände eines Baustoffgroßhandels sowie von Grünflächen am östlichen und südlichen Rand des Gebietes. Der Planbereich grenzt im Süden an die Fritz-Pahlke-Straße.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93 „Gewerbegebiet südlich der Cuxhavener Landstraße II“ mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden Planzeichnung durch gestrichelte Umrandung ersichtlich.

Folgende umweltbezogene Erkenntnisse liegen vor:

  • Ausführungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen in der Begründung (einschließlich Umweltbericht) des Bebauungsplanes Nr. 93 „Gewerbegebiet südlich der Cuxhavener Landstraße II“.
  • Abwägungsrelevante Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen archäologische Denkmalpflege, Baudenkmalpflege, Regenrückhaltung, Eingriffsbilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz, Bodenfunktion, Bodenverdichtung, Bodenbeschaffenheit und -schutz, Versorgungsleitungen, Bundeswehr i.V. mit dem Luftverkehrsgesetz.

Die Entwurfsunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich 14. April 2023 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und sind im Internet unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de (Aktuelles & Service) einsehbar. Innerhalb dieser Frist können die Planunterlagen während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Hadler Platz 1 in 21762 Oterndorf sowie im Bauamt, Fachbereich 3.1 Planen – Bauen – Umwelt, Hauptstraße 40 in 21755 Ihlienworth eingesehen und Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Anregungen können ebenfalls per E-Mail (maike.schilling@land.hadeln.de) gesendet werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‚Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlicheitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)‘, welches mit ausliegt.


Otterndorf, den 04.03.2023

Der Stadtdirektor
Frank Thielebeule

Otterndorf | Bebauungsplan Nr. 93 „Gewerbegebiet südlich der Cuxhavener Landstraße II“ - Entwurf Planzeichnung
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