Kommunale Wärmeplanung
Gemäß § 14 Absatz 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) wird der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung beginnt voraussichtlich am 13.07.2026. Die Möglichkeiten der Einsichtnahme werden öffentlich bekanntgegeben.
Während dieses Zeitraums haben Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie weitere am Verfahren Beteiligte die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Die eingegangenen Hinweise und Anregungen werden geprüft und in die weiteren Beratungen einbezogen. Erst anschließend entscheidet der Samtgemeinderat über die Beschlussfassung des Kommunalen Wärmeplans.
Wie heizen wir künftig klimafreundlich, sicher und bezahlbar?
Die Wärmeversorgung wird sich in den kommenden Jahren verändern. Mit der Kommunalen Wärmeplanung entwickeln Kommunen langfristige Strategien für eine klimafreundliche, verlässliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung. Ziel ist es, den schrittweisen Umstieg von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl auf erneuerbare Energien und effiziente Wärmelösungen zu unterstützen.
Die Kommunale Wärmeplanung ist dabei kein Ausbauprogramm und trifft keine unmittelbaren Entscheidungen für einzelne Gebäude. Sie schafft vielmehr eine fundierte Grundlage für zukünftige Planungen und gibt Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Politik und weitere Akteure.
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Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess für die zukünftige Wärmeversorgung einer Kommune. Dabei wird untersucht,
- wie heute geheizt wird,
- wo besonders viel Wärme benötigt wird,
- welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort verfügbar sind,
- und welche Lösungen in einzelnen Ortsteilen langfristig sinnvoll sein können.
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wurden umfangreiche Daten analysiert und Potenziale untersucht. Dazu gehören unter anderem:
- bestehende Heizsysteme,
- wärmeverbräuche,
- Gebäudestrukturen,
- erneuerbare Energiepotenziale,
- mögliche Wärmenetzgebiete,
- sowie zukünftige technische und wirtschaftliche Entwicklungen.
Die Planung dient als strategischer Orientierungsrahmen für die kommenden Jahre. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) beschreibt die Wärmeplanung als einen mehrstufigen Prozess aus Analyse, Beteiligung und Umsetzung.
Bedeutung für die Samtgemeinde Land Hadeln
Die Analyse zeigt, dass die Samtgemeinde Land Hadeln aufgrund ihrer ländlich geprägten Siedlungsstruktur überwiegend auf dezentrale Wärmelösungen angewiesen sein wird. In vielen Ortsteilen sind die Gebäude zu weit voneinander entfernt, um Wärmenetze wirtschaftlich betreiben zu können. Daher werden individuelle Heizlösungen auch künftig eine wichtige Rolle spielen.
Gleichzeitig konnten in drei Gemeinden Potenziale für Wärmenetze identifiziert werden. Diese Bereiche bieten aufgrund ihrer Bebauungsstruktur, oder anderen Bedingungen wie z.B. dem Vorhandensein von Abwärmepotenzial grundsätzlich geeignete Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung. Ob und in welchem Umfang dort Wärmenetze realisiert werden können, muss in den kommenden Jahren durch vertiefende Untersuchungen geprüft werden.
Die Ergebnisse der Wärmeplanung geben zudem wichtige Hinweise darauf, wie die Samtgemeinde ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Wärmewende unterstützen kann. Dazu gehören beispielsweise gezielte Informationsangebote, Beratungsleistungen oder die Bereitstellung von Entscheidungshilfen für die Wahl zukünftiger Heizsysteme.
Warum wird die Wärmeplanung erstellt?
Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Bund den Rahmen für den schrittweisen Umbau der Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 geschaffen. Ziel ist eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung.
Kommunen sind verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen:
- Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2026,
- Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2028.
Die Kommunale Wärmeplanung hilft dabei, frühzeitig Chancen und Herausforderungen zu erkennen und die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort strategisch zu begleiten.
Wichtiger Hinweis
Die Kommunale Wärmeplanung ersetzt keine individuelle Gebäude- oder Energieberatung. Welche Heizlösung für ein einzelnes Gebäude sinnvoll ist, hängt immer von den konkreten Bedingungen vor Ort ab, beispielsweise vom Gebäudezustand, den vorhandenen Anschlüssen und den persönlichen Anforderungen der Eigentümerinnen und Eigentümer.


