Schöffenwahl 2023 | für die Amtsperiode 2024-2028

für den Bereich der Samtgemeinde Land Hadeln

  • Sie sind bei Beginn der Amtsperiode min. 25 und unter 70 Jahre alt
  • Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung
  • Sie sind straffrei
  • Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
  • Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig

Unser Rechtsstaat braucht Sie!

Ihre Meinung ist wichtig. Ihr gesunder Menschenverstand gesucht. Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewerben Sie sich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Ihrer Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Sie können daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht Sie haben. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne Ihr Engagement geht es nicht. Ist Ihr Interesse geweckt?

Auf Initiative des Bundesverbandes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V.; gefördert durch das BMJ.

Schöffenwahl

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h., das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten aus dem Bereich der Samtgemeinde Land Hadeln richten ihren Bewerbungsbogen bitte bis zum 28. Februar 2023 an folgende Adresse:

Samtgemeinde Land Hadeln
Fachbereich 2.1
Frau Blohm
Marktstraße 21
21762 Otterndorf

Wo kein Schöffe, da kein Richter

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Ansprechpartner/in

Jeanette Blohm
Wahlen, Friedhofsangelegenheiten
04751 919-037
jeanette.blohm@land.hadeln.de