Was brauche ich, um einen Sterbefall anzuzeigen?

Bei dem Tod eines Angehörigen oder guten Freundes sind neben der Trauer auch diverse Dinge zu bewältigen.

Viele Formalitäten übernimmt in der Regel das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut. Unter anderem auch die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt. Es ist auch möglich, den Sterbefall selbst anzuzeigen.

Zur Beurkundung eines Sterbefalls werden folgende Urkunden und Unterlagen benötigt:
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Meldebescheinigung
  • Ausweisdokumente des Verstorbenen
War die verstorbene Person ledig?

Dann benötigt das Standesamt zusätzlich eine

  • Geburtsurkunde
War die verstorbene Person verheiratet?

Dann benötigt das Standesamt eine

  • Ehe-, bzw. Heiratsurkunde (i.d.R. im Stammbuch zu finden)
War die verstorbene Person verwitwet/geschieden?

dann benötigt das Standesamt zusätzlich einen Nachweis über das Ende der Ehe.

  • Ehe-, bzw. Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk (bei Scheidungen)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Vorverstorbenen

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Zuständig ist das Amt, in dessen Bereich die Person verstorben ist.

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Bodo Kroll
Standesamt
04751 919-031
04751 919-023
bodo.kroll@land.hadeln.de
Carmen von der Fecht
Standesamt
04751 919-033
04751 919-023
carmen.vonderfecht@land.hadeln.de