Wahlen
Die Samtgemeinde Land Hadeln ist mit der Stadt Otterndorf und ihren 13 Mitgliedsgemeinden Belum, Bülkau, Cadenberge, Ihlienworth, Neuenkirchen, Nordleda, dem Flecken Neuhaus (Oste), Oberndorf, Odisheim, Osterbruch, Steinau, Wanna und der Gemeinde Wingst auch verantwortlich für die Durchführung der allgemeinen Wahlen.
Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen für die:
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Briefwahl beantragen
- Briefwahlunterlagen erhalten
- Wahlbrief versenden
Wahlberechtigte, die bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie online ab 13.01.2025, 07 Uhr, beantragen. Ebenfalls ist die Beantragung wie gewohnt mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte möglich.
Weitere Informationen zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erteilt Ihnen Frau Blohm unter der Telefonnummer 04751-919037. Ihre Fragen können Sie auch per E-Mail an jeanette.blohm@land.hadeln.de richten.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
Jeanette Blohm Wahlen, Friedhofsangelegenheiten |
04751 919-037 |
jeanette.blohm@land.hadeln.de |