Wahlen
Die Samtgemeinde Land Hadeln ist mit ihren 14 Mitgliedsgemeinden Belum, Bülkau, Cadenberge, Ihlienworth, Neuenkirchen, Nordleda, dem Flecken Neuhaus (Oste), Oberndorf, Odisheim, Osterbruch, Otterndorf, Steinau, Wanna und der Gemeinde Wingst auch verantwortlich für die Durchführung der allgemeinen Wahlen.
Zukünftige Wahltermine:
26.09.2027 Landtagswahl | Frühjahr 2029 Europawahl
Sind Sie wahlberechtigt?
Eine Person, die das aktive Wahlrecht besitzt, hat Recht, zu wählen und ist wahlberechtigt. Die Regeln für die Kommunalwahlen in Niedersachsen sind im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) festgelegt. Folgende Kriterien müssen demnach am 13. September 2026 (Kommunalwahl) erfüllt sein:
- Staatsangehörigkeit: Erforderlich ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Wohnsitzdauer: Wohnhaft mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet (Gemeinde, Samtgemeinde, Landkreis) seit mindestens 3 Monaten (13.06.2026).
- Eintrag im Wählerverzeichnis: Die Eintragung erfolgt automatisch, wenn die Voraussetzungen am 02.08.2026 erfüllt sind.
Sie sind bei uns wahlberechtigt für Gemeinderats-/Stadtrats-, Samtgemeinderats-, Samtgemeindebürgermeister- und Kreisratwahl und werden automatisch in unser Wählerverzeichnis eingetragen.
- Von außerhalb des Landkreises Cuxhaven:
Sie sind nicht wahlberechtigt und können bei der Kommunalwahl aufgrund der zu geringen Wohnsitzdauer nicht wählen. - Von innerhalb des Landkreises Cuxhaven:
Wenn Sie bereits seit mind. 13.06.2026 im Landkreis wohnhaft sind, werden Sie automatisch in unser Wählerverzeichnis eingetragen und dürfen an Ihrem neuen Wohnort wählen. - Innerhalb der Samtgemeinde Land Hadeln:
Ziehen Sie innerhalb unserer Samtgemeinde von einer Mitgliedsgemeinde in eine andere, dann werden Sie trotzdem automatisch in unser Wählerverzeichnis eingetragen, verlieren allerdings für die Gemeinderats- bzw. Stadtratswahl das Wahlrecht und dürfen lediglich noch die Kreiswahl, Samtgemeinderatswahl und Samtgemeindebürgermeisterwahl an Ihrem neuen Wohnort wählen. - Innerhalb einer Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Land Hadeln:
Sie sind bei uns wahlberechtigt für Gemeinde-/Stadtrats-, Samtgemeinderats-, Samtgemeindebürgermeister- und Kreisratwahl und werden automatisch in unser Wählerverzeichnis eingetragen.
Von außerhalb des Landkreises Cuxhaven:
Sie sind nicht wahlberechtigt und können bei der Kommunalwahl aufgrund der zu geringen Wohnsitzdauer nicht wählen.
Von innerhalb des Landkreises Cuxhaven:
Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wohnsitzes eingetragen und sind dort weiterhin für die Kreiswahl wahlberechtigt. Die Wahlberechtigung für die anderen Wahlen besteht nicht mehr. Beantragen Sie gerne Briefwahl bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde.
Innerhalb der Samtgemeinde Land Hadeln:
Ziehen Sie innerhalb unserer Samtgemeinde von einer Mitgliedsgemeinde in eine andere, dann bleiben Sie weiterhin im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen und dürfen in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen. Wahlberechtigt sind Sie dann lediglich noch für die Kreiswahl, Samtgemeinderatswahl und Samtgemeindebürgermeisterwahl. Die Wahlberechtigung für die Gemeinde-/Stadtratswahl verlieren Sie. Beantragen Sie gerne Briefwahl.
- Innerhalb einer Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Land Hadeln:
Sie sind bei uns wahlberechtigt für Gemeinde-/Stadtrats-, Samtgemeinderats-, Samtgemeindebürgermeister- und Kreisratwahl und wählen in Ihrem bisherigen Wahllokal.
Im Zweifelsfall bitte immer bei der Ansprechperson für Wahlen (s.u.) oder in einem Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln nachfragen.
Kognitiv Beeinträchtigte:
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten haben die Hinweisschilder einfache Texte oder Bilder. Die Wahlhelfer:innen unterstützen bei Bedarf gerne.
Sehbeeinträchtigte:
Für Sehbeeinträchtigte ist der Weg zum Wahlraum kontrastreich gestaltet. Hinweisschilder haben eine große Schrift. Die Wahlkabine ist gut ausgeleuchtet.
Blinde:
Es gibt Handläufe oder andere taktile Elemente auf dem Weg in den Wahlraum. Die Wahlhelfer:innen unterstützen bei Bedarf gerne.
Gehbeeinträchtigte:
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können den Wahlraum gut erreichen. Der Raum ist ebenerdig oder Sie können einen Aufzug oder eine Rampe benutzen. Treppen (falls vorhanden) haben mindestens einen Handlauf.
Rollstuhlfahrende:
Rollstuhlfahrende können den Wahlraum gut erreichen. Der Raum ist ebenerdig oder es sind Aufzüge oder Rampen vorhanden. In der Wahlkabine und außenherum gibt es genug Platz zum Rangieren.
Ansprechpartner/in
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Jeanette Blohm
Wahlen, Friedhofsangelegenheiten |
04751 919-037 |
jeanette.blohm@ land.hadeln.de
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